Urheberrecht


Alle durch H. v. Video-Film. u. Fernsehprogr. Sebastian Münzner (nachfolgend „Produzent“ oder „Produzenten“) erstellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt!

Das beinhaltet alle durch den Produzenten erstellten audiovisuellen Inhalte, Grafiken, niedergeschriebene Texte und die gesamte Aufmachung aller Inhalte auf allen Kanälen, Servern, Plattformen u. Ä., einschließlich der Internetseite.

Bitte kontaktiert den Produzenten im Voraus über die auf https://pixel-hoch2.de/kontakt/ stehenden Kontaktwege, wenn ihr entsprechende urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen möchtet!
Eine entsprechende Lizenz kann kostenpflichtig oder kostenfrei erteilt werden.
Die Lizenzvergabe erfolgt ausschließlich in Schriftform (incl. Email)!

Ohne entsprechende Lizenz (incl. schriftliches Einverständnis) ist folgendes (im Ganzen oder in Teilen) untersagt:
1.: Inhalte dieser Internetseite (incl. aller Unterseiten) auf euren oder anderen Drittseiten, -Kanälen, -Servern usw. hochzuladen und/oder zu veröffentlichen!
2.: Reuploads von Sendungen (incl. Clips) auf euren oder anderen Drittseiten, -Kanälen, -Servern usw., die vom den Produzenten hergestellt wurden!
3.: Den Kontext aus Inhalten herausziehen!
4.: Umschneiden, Voice-over, Synchro u. Ä. von Inhalten, die vom den Produzenten hergestellt wurden!

Erlaubte Nutzung, die kein schriftliches Einverständnis erfordert:
Reactions, Karikatur, Parodie und Pastiche im Rahmen der jeweiligen Gesetze.

Eindeutig nicht erlaubte Nutzung:
Wenn durch die Nutzung von Inhalten, die vom den Produzenten hergestellt wurden, gegen geltende Gesetze verstoßen wird.
Beispiele: Persönlichkeitsrecht, Beleidigung usw.

WICHTIG:
Die Nutzung von Inhalten, die von den Produzenten hergestellt wurden, unter dem Deckmantel der freien Nutzung ist auf euren Internetseiten, Servern, Kanälen und/oder anderen Drittkanälen strengstens untersagt!
Euer Werk muss eindeutig erkennbar im Vordergrund stehen!

Sollten die vom den Produzenten hergestellten Inhalte auf anderen Kanälen, Servern, Plattformen und/oder Internetseiten ohne schriftliche Erlaubnis vorgefunden werden, bewertet der Produzent, ob eine freie Nutzung nach UrhG vorliegt.
Liegt keine freie Nutzung im Sinne des Urheberrechts vor, entscheidet der Produzent, ob die Nutzung geduldet oder die Inhalte gemeldet werden.

Als letztes Mittel behält sich der Produzent das Recht vor, Urheberrechtsverstöße zur Anzeige zu bringen!


Stand: 19.08.2025 um 12:37